Amtsgericht Bielitz

Das Amtsgericht Bielitz war während der Deutschen Besetzung Polens 1939–1945 ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Bielitz.

Geschichte

In der Zweiten Polnischen Republik bestand in Bielitz das Sąd Rejonowy w Bielsku (Kreisgericht Bielitz) als Eingangsgericht. Dieses war dem Sąd Okręgowy w Cieszynie (Bezirksgericht Teschen) und dieses wiederum dem Sąd Apelacyjny w Katowicach (Appellationsgericht Kattowitz) nachgeordnet.[1]

Nach dem deutschen Überfall auf Polen Anfang September 1939 wurden diese Gerichte aufgehoben und an deren Stelle deutsche Gerichte gebildet. In Bielitz entstand so das Amtsgericht Bielitz, welches dem Landgericht Bielitz zugeordnet war.[2] Es war gleichzeitig Erbgesundheitsgericht für den Landgerichtsbezirk.[3] Ebenfalls in Bielitz entstand das Arbeitsgericht Bielitz für den Landgerichtsbezirk.

Im Frühjahr 1945 wurde das Gerichtsgebiet durch die Rote Armee besetzt und wurde danach wieder ein Teil Polens. in der Volksrepublik Polen wurden die deutschen Gerichte aufgehoben und erneut polnische Gerichte eingerichtet. Heute besteht das Sąd Okręgowy w Bielsku-Białej.

Richter

  • Günther Meusel, Amtsgerichtsdirektor (1941)[4]

Einzelnachweise

  1. Verzeichnis der Gerichte der Republik Polen; Anlage 2 zu der Bekanntmachung über die Ratifikation und Ausführung der deutsch-polnischen Rechtsverträge vom 28. April 1926; in: Reichsgesetzblatt 1926, II, S. 240 f., Digitalisat besseres Digitalisat: Digitalisat
  2. Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederten Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat
  3. Die Gerichtsorganisation des Deutschen Reiches vom 1.Januar 1944, Beamtenpresse GmbH, Berlin, 1944, S. 24.
  4. Amtsblatt des Regierungspräsidenten in Oppeln, 25. Oktober 1941, S. 149 f., Digitalisat.