DIN 23330
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| Bereich | Bergbau, Sicherheitskennzeichnung | ||
| Titel | Sicherheitskennzeichnung für den Bergbau | ||
| Teile | 1 | ||
| Erstveröffentlichung | März 1968 | ||
| Letzte Ausgabe | März 2015 | ||
| Klassifikation | 01.080.99, 73.100.01 | ||
Die DIN 23330 ist eine deutsche Norm, welche ergänzend zu den Hauptnormen DIN 4844 und DIN EN ISO 7010[1] zusätzliche Sicherheitszeichen für den (untertägigen) Bergbau bereitstellt.
Die Norm legt bergbauspezifische Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs-, Hinweis- und Zusatzzeichen fest.[1][2] In ihrer Gestaltung orientieren sie sich an den allgemeinen Anforderungen, etwa der DIN 4844-1 bzw. ISO 3864.[1][2]
2001 bis 2015
Sicherheitszeichen
Verbotszeichen
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-
VB 1: Grundausführung für Verbot -
VB 2: Seilfahrt verboten -
VB 3: Fahrung im Kübel verboten -
VB 4: Bandfahrung verboten -
VB 5: Überschreiten der Gleise verboten -
VB 6: Weiterfahrt für Lokomotiven verboten -
VB 7: Weiterfahrt für Dieselkatzen verboten -
VB 8: Mitnahme von Rauchwaren, Feuerzeugen und Zündhölzern verboten
Warnzeichen
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WB 1: Warnung vor einer Gefahrenstelle -
WB 2: Warnung vor Engstellen -
WB 3: Warnung vor Arbeits- und Baustellen -
WB 4: Warnung vor Lokomotiven, rollenden Wagen -
WB 5: Warnung vor Maschinen in Bewegung
Gebotszeichen
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-
GB 1: Allgemeines Gebotszeichen -
GB 2: Übergang benutzen -
GB 3: Schutzhelm tragen -
GB 4: Gurt anlegen
Rettungszeichen
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RB 1: Rettungszeichen für das Rettungswerk im Bergbau
Hinweiszeichen

Hinweiszeichen wiesen auf sicherheitstechnische Einrichtungen, wie etwa Dämme, untertägige Wetter oder Ergebnisse von Prüfungen hin.[2]
Zusatzzeichen
Zusatzzeichen ergänzten die obengenannten Tafeln durch erklärende oder konkretisierende Texte. Sie mussten die Farbe des Hauptzeichens tragen.[2]
Kennzeichnung von Lokomotiven
Zudem legte die Norm schwarz-gelb-gestreifte Kennzeichen von Grubenlokomotiven fest.[2]
Ab 2015
Sicherheitszeichen
Ab 2015 entfielen die Gebotszeichen und Teile der Verbots- und Warnzeichen, da sie bereits in der ISO 7010 enthalten waren.[1]
Verbotszeichen
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P 1: Fahrung im Kübel verboten -
P 2: Bandfahrung verboten -
P 3: Überschreiten der Gleise verboten -
P 4: Weiterfahrt für Lokomotiven verboten -
P 5: Weiterfahrt für Einschienenhängebahnen verboten -
P 6: Mitnahme von Rauchwaren, Feuerzeugen und Zündhölzern verboten
Warnzeichen
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W 1: Warnung vor Arbeits- und Baustellen -
W 2: Warnung vor Lokomotiven, rollenden Wagen
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ a b c d Deutsches Institut für Normung (Hrsg.): DIN 23330:2015-03 Sicherheitskennzeichnung für den Bergbau. DIN Media GmbH, Berlin März 2015, doi:10.31030/2274390.
- ↑ a b c d e Deutsches Institut für Normung (Hrsg.): DIN 23330:2001-11 Sicherheitskennzeichnung für den Bergbau. DIN Media GmbH, Berlin November 2001 (dinmedia.de).