Daniel Cohn

Daniel Cohn (* 2. Juni 1881 in Tuchel; † 21. Dezember 1965 in Chicago) war ein deutscher Jurist und Reichsgerichtsrat.

Leben

Cohn legte 1902 die erste Staatsprüfung („Auszeichnung“), die zweite 1907 („ausreichend“) ab. Im selben Jahr wurde er Assessor beim Amtsgericht Tiegenhof. Dann wurde er 1909 Landrichter beim Landgericht Thorn, 1916 wurde er Hilfsrichter beim Oberlandesgericht Marienwerder. 1919 wurde er Landgerichtsrat beim LG Halle. Zum Kammergerichtsrat beim KG Berlin wurde er 1922 ernannt. 1930 wurde er Hilfsrichter beim Reichsgericht, um am 15. August 1932 Reichsgerichtsrat zu werden.

Am 1. November 1933 wurde Cohn aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums in den Ruhestand versetzt, da er mosaischen Glaubens war. Während der Novemberpogrome 1938 wurde im KZ Sachsenhausen interniert. Nach seiner Entlassung emigrierte er 1939 nach England, 1947 wanderte er in die Vereinigten Staaten aus. Im Rahmen der Wiedergutmachung wurde er zum „Senatspräsidenten am Reichsgericht a. D.“ ernannt.

Literatur

  • Friedrich Karl Kaul, Geschichte des Reichsgerichts, Band IV (1933–1945), Ost-Berlin 1971, ISBN 978-3-11-273774-3.
  • Sigrun Mühl-Benninghaus, Das Beamtentum in der NS-Diktatur bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges, Düsseldorf 1996, ISBN 978-3-7700-1601-3, S. 57.
  • Zum Aufenthalt Cohns in Sachsenhausen: Hans Reichmann, Deutscher Bürger und verfolgter Jude, München 1998, ISBN 978-3-486-56339-9, S. 174 ff.
  • Cohn, Daniel, in: Werner Röder, Herbert A. Strauss (Hrsg.): Biographisches Handbuch der deutschsprachigen Emigration nach 1933. Band I: Politik, Wirtschaft, Öffentliches Leben. München: Saur, 1980, ISBN 3-598-10087-6, S. 113.