Dauerlichtzeichen

Bei einem Dauerlichtzeichen handelt es sich um ein in der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung geregeltes Lichtzeichen, das einen Fahrstreifen entweder sperrt, freigibt oder einen Fahrstreifenwechsel vorschreibt.[1] Auf einem so geregelten Fahrstreifen darf nicht gehalten werden.[2]

In der Richtlinien für Lichtsignalanlagen werden sie als Fahrstreifensignalgeber bezeichnet.

Ausführung

Sinnbilder

Anwendung

Einzelnachweise

  1. § 37 Abs. 3 StVO
  2. § 37 Abs. 5 StVO