Einheitswertaktenzeichen

Das Einheitswert-Aktenzeichen (AZ/EW-Nr. oder EW-Az., österr. EWAZ) ist ein in Deutschland und Österreich vom Finanzamt vergebenes Aktenzeichen, unter dem ein Grundstück oder ein vergleichbares Besteuerungsobjekt (z. B. eine Eigentumswohnung) für steuerliche Zwecke geführt wird. Jeder Einheitswert erhält ein gesondertes Einheitswert-Aktenzeichen. Es erfüllt die Funktion einer Steuernummer.

Deutschland

Das Einheitswert-Aktenzeichen findet sich in Einheitswertbescheiden oder in Abgabe- bzw. Grundsteuerbescheiden der steuerberechtigten Kommune.

Beispiel: Aufbau eines EW-Az. in Hessen[1][2]
Ziffern Länge Bedeutung Beispiele
1–3 3 Finanzamt FA Dieburg=008
4–6 3 Stadt/Gemeinde/Kommune Groß-Zimmern=025
7–10 4 Straße
11–13 3 Hausnummer mit führenden Nullen 12=012
14–16 3 Unternummer
17 1 Prüfziffer

Seit 2025 werden in Deutschland keine Einheitswerte mehr ermittelt. Zumindest einige Bundesländer verwenden das bisherige Einheitswert-Aktenzeichen aber für Grundsteuerzwecke weiter, wenn auch unter anderer Bezeichnung (z. B. nur „Aktenzeichen“).[3]

Einzelnachweise

  1. Forum steuertipps.de
  2. siehe FAQ Grundsteuer (Memento vom 3. August 2022 im Internet Archive), In: finanzamt.hessen.de. Abgerufen am 14. Januar 2025.
  3. Kommunen. In: finanzamt.sachsen.de. Abgerufen am 14. Januar 2025.