Heinrich Andreas Müller
Heinrich Andreas Müller (* 1950, heimatberechtigt in Rüschlikon und Küsnacht) ist ein Schweizer Richter.
1994 wurde er auf Empfehlung der FDP des Kantons Zürich beziehungsweise der Interfraktionellen Konferenz vom Kantonsrat des Kantons Zürich als Oberrichter gewählt.[1] Im Amtsjahr 2009 präsidierte er das Zürcher Obergericht.
Werke
- Heinrich Andreas Müller: Der Verwaltungszwang, Zürcher Beiträge zur Rechtswissenschaft, Zürich 1976, (zugl. Diss. Zürich 1975), ISBN 3725517142
Einzelnachweise
- ↑ Neue Zürcher Zeitung vom 9. November 1993, S. 52. Siehe auch den Wahlvorschlag der Interfraktionellen Konferenz zur Gesamterneuerungswahl der obersten Zürcher Gerichte 2007 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juni 2025. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. sowie das Protokoll des Kantonsrates 6. Sitzung vom 25. Juni 2007 ( des vom 4. März 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., S. 318 ff.