Hofmark Holnstein

Schloss Holnstein

Die Hofmark Holnstein ist eine ehemalige Hofmark in Holnstein bei Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg.

Geschichte

Das Schloss Holnstein wurde bereits um 1100 erstmals urkundlich erwähnt. Der Name leitet sich von hohler Stein ab. Eine von einigen Tropfsteinen aus Kalksinter gefüllte haushohe Höhle liegt hinter dem Anwesen Am Felsen Nr. 4 und diente zuletzt als Vorratslager und Stall. Die neolithisch genutzten Wohnhöhlen der Altmühlregion und des bayerischen Jura liegen jedoch meist wesentlich höher (und trockener), sodass allenfalls von einer vorübergehenden Nutzung in der Steinzeit ausgegangen werden kann.

Die ersten Schlossbesitzer waren die Truchsessen von Sulzbach, um 1167 wurde als Besitzer Gottfried Dapifer (lat. für Truchsess) erwähnt. Die Hofmark Holnstein gehörte im Lauf der Zeit unter anderem den Familien Freudenberger, Ammerthaler (1350), Sparnecker, Redwitzer (1442–1553), Tandorfer (1553), Ödenberger, dem Ulrich Sitzinger († 1574), Sauerzapf (1589), Baumgartner (1596) und Haller von Hallerstein (1726). 1750 kauften sie die Stromer, die bis 1853 hier blieben. Im Jahr 1853 erfolgte schließlich der Ankauf durch die Gemeinde Holnstein.

1502 wird „derer von Redwitz“ das Braurecht eingeräumt. Die Schlossbrauerei Holnstein besteht bis heute.

Gerichtsbarkeit

Zugehörige Güter der Hofmark lagen in Bernricht, Edelsfeld, Etzelwang, Haghof, Högberg, Holnstein, Hundsboden, Mittelreinbach und Oberreinbach. Im Jahr 1809 wurde ein Patrimonialgericht der Stromer von Reichenbach gebildet, das 1821 in ein Patrimonialgericht II. Klasse umgebildet wurde. 1848 fiel es mit der Aufhebung der Adelsprivilegien in der Revolution 1848 an den Staat.

Literatur