Töbing

Wappen derer von Töbing in Siebmachers Wappenbuch

Töbing (auch Tobing, Dobing o. ä.) ist der Name eines Lüneburger Rats-, Patrizier- und Adelsgeschlechts.

Geschichte

Die Familie war schon 1320 in Lüneburg ansässig.[1] Aus ihr gingen in der frühen Neuzeit zahlreiche Ratsmitglieder hervor; eine verbreitete Notiz nennt elf Bürgermeister und 27 Ratsherren. Belegt sind mehrfach hohe städtische Ämter und umfangreiche Finanzgeschäfte mit dem Rat. Hervorzuheben ist Georg Töbing (1527–1598), Bürgermeister, dessen Grabinschrift ihn als „Blüte der Stadt … und Krone des Rats“ preist.

1602 stiftete Leonhardt Töbing II. den sogenannten Töbing-Pokal des Goldschmieds Dirich (Dirick) Utermarke dem Lüneburger Ratssilber; der Pokal gelangte 1706 als Geschenk an Kurfürst Georg Ludwig und befindet sich heute in der Schroder Collection (London).

Familienmitglieder

  • Georg Töbing (1527–1598), Bürgermeister der Stadt Lüneburg; Epitaph- und Urkundenbelege.
  • Statius II. Töbing (1562–1637), 1599 Sülffmeister, 1600 Ratsherr, 1615 Gottmeister,[A 1] 1618–1633 Bürgermeister[2][3]
  • Daniel Töbing, Ratsverwandter/Gläubiger des Rats (Rentenverschreibungen).
  • Hieronymus Töbing, Ratsverwandter (Rentenverschreibungen).
  • Jürgen/Georg VI. Töbing, im 16. Jh. urkundlich belegt; das Familiennetz ist über mehrere Amts- und Kaufleutezweige dokumentiert.

Wappen

Blasonierung: In Silber ein aus grünem Boden hervorwachsender Maulbeerbaum mit Blättern und roten Früchten. Auf dem rot-silbern bewulsteten Helm mit rot-silbernen Helmdecken stehen zwei schrägauswärtsgestellte goldene Stangen, vorne etwas gespalten und mit Eisen beschlagen.[4]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Meding (1786), S. 614.
  2. K. Rheintal (Hrsg.): Das Inland. Eine Wochenschrift für Liv- Ehst- und Kurland's Geschichte, 16. Jg. 1851, S. 766.
  3. Karoline Terlau-Friemann: Lüneburger Patrizierarchitektur des 14. bis 16. Jahrhunderts, 1994, S. 125.
  4. Meding (1786), S. 614 f.

Anmerkungen

  1. Ein Gottmeister war in Lüneburg ein städtisches Ratsamt für die Aufsicht über kirchlich-fromme Vermögen und Stiftungen der Stadt, also faktisch der weltliche Verwalter des Gotteskastens (Kirchen-/Armenkasse). Das Amt entspricht inhaltlich den historisch belegten Rollen Gotteshausmeister/Kirchenpfleger/Kirchvater.