Zweiter Bürgermeister
Zweiter Bürgermeister steht für:
- den Stellvertreter des Regierungsoberhaupts der Freien und Hansestadt Hamburg, siehe Erster Bürgermeister #Zweiter Bürgermeister
- den (ersten) Stellvertreter des ersten Bürgermeisters einer kreisangehörigen Gemeinde in Bayern, siehe Bürgermeister #Bayern
- den (zweiten) Stellvertreter des Oberbürgermeisters einer kreisfreien Gemeinde oder einer Großen Kreisstadt in Bayern, siehe Bürgermeister #Bayern
Siehe auch: