überbuschen
überbuschen (Deutsch)
Verb
| Person | Wortform | |||
|---|---|---|---|---|
| Präsens | ich | überbusche | ||
| du | überbuschst überbuscht | |||
| er, sie, es | überbuscht | |||
| Präteritum | ich | überbuschte | ||
| Konjunktiv II | ich | überbuschte | ||
| Imperativ | Singular | überbusche! überbusch! | ||
| Plural | überbuscht! | |||
| Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
| überbuscht | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:überbuschen | ||||
Anmerkung zur Konjugation:
- Die konjugierte Form „du überbuscht“ ist in Österreich zulässig, da gemäß dem Österreichischen Wörterbuch (ÖWB) bei Verben mit dem Stammauslaut …sch „auch die Endung -t (ohne vorangehendes s) korrekt“ ist (siehe im Anhang des ÖWBs unter „Konjugation der Verben (Zeitwörter)“, Punkt 1.4 „Stammauslaut“ der Punkt 1.4.4[1]). Diese Verbform wird jedoch auch im gesamten deutschen Sprachgebiet umgangssprachlich verwendet.
Worttrennung:
- über·bu·schen, Präteritum: über·busch·te, Partizip II: über·buscht
Aussprache:
- IPA: [yːbɐˈbʊʃn̩]
- Hörbeispiele: überbuschen (Info)
- Reime: -ʊʃn̩
Bedeutungen:
- [1] transitiv: mit Büschen oder einem Busch bedecken, überdecken; meist figurativ: einem Busch gleich bedecken, überdecken
Beispiele:
- [1] „Seine Augenbrauen sind wie aus Watte, und sein Schnurrbart überbuscht sowohl Mund als Kinn.“[2] (1909)
- [1] „In Hemdsärmeln, eine kurze Pfeife zwischen den fleischigen Lippen, die runde Stirn von einem ungebändigten Haarschopf überbuscht, den Pinsel in der Hand – so hat er sich am liebsten fotografieren lassen.“[3]
- [1] „Das Areal ist stark überbuscht und zerwühlt.“[4]
- [1] „Auf einem Motorboot tuckert man überbuschten Ufern entlang […]“[5]
Wortfamilie:
- Überbuschung
Übersetzungen
[1] ?
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „überbuschen“
Quellen:
- ↑ ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Vollständige Ausgabe mit dem amtlichen Regelwerk. Aktualisierte 44. Auflage. ÖBV, Wien 2025, ISBN 978-3-209-13686-2 (Bearbeitung: Stefan Dollinger et al.; Redaktion: Christiane M. Pabst, Magdalena Eybl-Vyhnanek), Seite 930
- ↑ Thomas Mann, Königliche Hoheit, 1909, zit. nach Große kommentierte Frankfurter Ausgabe, Bd. 4.1, 2004, S. 9.
- ↑ Der Spiegel, 01.02.1947, S. 19.
- ↑ Fränkischer Tag, 17.10.2007, S. 2.
- ↑ Tages-Anzeiger, 03.08.2013, S. 22.