Abbildungsfreiheit
Abbildungsfreiheit (Deutsch)
Substantiv, f
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Abbildungsfreiheit | — |
| Genitiv | der Abbildungsfreiheit | — |
| Dativ | der Abbildungsfreiheit | — |
| Akkusativ | die Abbildungsfreiheit | — |
Worttrennung:
- Ab·bil·dungs·frei·heit, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈapbɪldʊŋsˌfʁaɪ̯haɪ̯t]
- Hörbeispiele: Abbildungsfreiheit (Info)
Bedeutungen:
- [1] die der Presse gewährte Freiheit betreffs der Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Personen
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Abbildung und Freiheit mit Fugenelement -s
Beispiele:
- [1] „Von der Abbildungsfreiheit erfasst sind nur Werke, die ohne besondere Hilfsmittel von allgemein zugänglichen Wegen aus sichtbar sind, auch wenn sie auf Privatgrund stehen.“[1]
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Duden online „Abbildungsfreiheit“
- [1] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion, Annette Klosa u. a. (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 4. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2001, ISBN 3-411-05504-9, „Abbildungsfreiheit“, Seite 74
Quellen: