Abgabenrecht
Abgabenrecht (Deutsch)
Substantiv, n
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | das Abgabenrecht | — |
| Genitiv | des Abgabenrechtes des Abgabenrechts |
— |
| Dativ | dem Abgabenrecht | — |
| Akkusativ | das Abgabenrecht | — |
Worttrennung:
- Ab·ga·ben·recht, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈapɡaːbn̩ˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: Abgabenrecht (Info), Abgabenrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtsbereich, der sich mit Abgaben befasst
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Abgabe und Recht mit dem Fugenelement -n
Oberbegriffe:
- [1] Recht
Unterbegriffe:
- [1] Beitragsrecht, Gebührenrecht, Steuerrecht, Zinsrecht, Zollrecht
Beispiele:
- [1] „Das Kostendeckungsprinzip gilt kraft gesetzlicher Anordnung vor allem im Abgabenrecht; hier bestimmt es als Obergrenze für die Bemessung einer Gebühr, dass das Gebührenaufkommen den Verwaltungsaufwand für die gebührenpflichtige Verwaltungsleistung insgesamt nicht übersteigen darf.“[1]
Übersetzungen
[1] Rechtsbereich, der sich mit Abgaben befasst
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Artikel „Abgabe“ (Weiterleitung)
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Abgabenrecht“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Abgabenrecht“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abgabenrecht“
- [1] Duden online „Abgabenrecht“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Abgabenrecht“
- [*] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Neubearbeitung (A–F), 9. Bände. Göttingen/Berlin 1980–2016 „Abgabenrecht“ (digitalisierte Fassung)
Quellen:
- ↑ wissen.de – Lexikon „Kostendeckungsprinzip“
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- Anagramme: abgebrachten