Abgabenrecht

Abgabenrecht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Abgabenrecht
Genitiv des Abgabenrechtes
des Abgabenrechts
Dativ dem Abgabenrecht
Akkusativ das Abgabenrecht

Worttrennung:

Ab·ga·ben·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈapɡaːbn̩ˌʁɛçt]
Hörbeispiele:  Abgabenrecht (Info),  Abgabenrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtsbereich, der sich mit Abgaben befasst

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Abgabe und Recht mit dem Fugenelement -n

Oberbegriffe:

[1] Recht

Unterbegriffe:

[1] Beitragsrecht, Gebührenrecht, Steuerrecht, Zinsrecht, Zollrecht

Beispiele:

[1] „Das Kostendeckungsprinzip gilt kraft gesetzlicher Anordnung vor allem im Abgabenrecht; hier bestimmt es als Obergrenze für die Bemessung einer Gebühr, dass das Gebührenaufkommen den Verwaltungsaufwand für die gebührenpflichtige Verwaltungsleistung insgesamt nicht übersteigen darf.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Artikel „Abgabe (Weiterleitung)
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Abgabenrecht
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Abgabenrecht
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAbgabenrecht
[1] Duden online „Abgabenrecht
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Abgabenrecht
[*] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Neubearbeitung (A–F), 9. Bände. Göttingen/Berlin 1980–2016 „Abgabenrecht“ (digitalisierte Fassung)

Quellen:

  1. wissen.de – Lexikon „Kostendeckungsprinzip

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: abgebrachten