Abgabenverwaltung

Abgabenverwaltung (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Abgabenverwaltung die Abgabenverwaltungen
Genitiv der Abgabenverwaltung der Abgabenverwaltungen
Dativ der Abgabenverwaltung den Abgabenverwaltungen
Akkusativ die Abgabenverwaltung die Abgabenverwaltungen

Worttrennung:

Ab·ga·ben·ver·wal·tung, Plural: Ab·ga·ben·ver·wal·tun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈapɡaːbn̩fɛɐ̯ˌvaltʊŋ], [ˈapɡaːbm̩fɛɐ̯ˌvaltʊŋ]
Hörbeispiele:  Abgabenverwaltung (Info),  Abgabenverwaltung (Info)

Bedeutungen:

[1] für Abgaben zuständige Behörde

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Abgabe und Verwaltung mit dem Fugenelement -n

Sinnverwandte Wörter:

[1] Abgabenbehörde

Oberbegriffe:

[1] Verwaltung

Unterbegriffe:

[1] Steuerverwaltung, Zollverwaltung

Beispiele:

[1] „Die Bundeszollverwaltung umfasst sowohl die Vollzugsdienste mit polizeilichen Befugnissen als auch die fiskalische Steuer- und Abgabenverwaltung.“[1]
[1] „Das österreichische Zentrale Gewerberegister dient der Information der Allgemeinheit als auch zur Aufgabenwahrnehmung verschiedener Behörden und Einrichtungen in Österreich (z. B. der Abgabenverwaltung, der Sozialversicherungen, verschiedener Kammern, Finanzmarktaufsicht etc.).“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Abgabenverwaltung
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abgabenverwaltung
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAbgabenverwaltung

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Bundeszollverwaltung“ (Stabilversion)
  2. Wikipedia-Artikel „Gewerberegister“ (Stabilversion)