Abgeordnetenbestechung
Abgeordnetenbestechung (Deutsch)
Substantiv, f
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Abgeordnetenbestechung | die Abgeordnetenbestechungen |
| Genitiv | der Abgeordnetenbestechung | der Abgeordnetenbestechungen |
| Dativ | der Abgeordnetenbestechung | den Abgeordnetenbestechungen |
| Akkusativ | die Abgeordnetenbestechung | die Abgeordnetenbestechungen |
Worttrennung:
- Ab·ge·ord·ne·ten·be·ste·chung, Plural: Ab·ge·ord·ne·ten·be·ste·chun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈapɡəʔɔʁdnətn̩bəˌʃtɛçʊŋ]
- Hörbeispiele: Abgeordnetenbestechung (Info), Abgeordnetenbestechung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht, Deutschland: Straftat, Beeinflussung des Wahl- und Abstimmungsverhaltens von Abgeordneten durch Zuwendungen
Oberbegriffe:
- [1] Bestechung
Beispiele:
- [1] „Die Regelung der Abgeordnetenbestechung im § 108e StGB (Strafgesetzbuch) entspricht nicht den internationalen Anforderungen.“[1]
Übersetzungen
[1] Beeinflussung des Wahl- und Abstimmungsverhaltens von Abgeordneten durch Zuwendungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Abgeordnetenbestechung“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abgeordnetenbestechung“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abgeordnetenbestechung“
Quellen: