Abschlussverfügung
Abschlussverfügung (Deutsch)
Substantiv, f
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Abschlussverfügung | die Abschlussverfügungen |
| Genitiv | der Abschlussverfügung | der Abschlussverfügungen |
| Dativ | der Abschlussverfügung | den Abschlussverfügungen |
| Akkusativ | die Abschlussverfügung | die Abschlussverfügungen |
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Ab·schluss·ver·fü·gung, Plural: Ab·schluss·ver·fü·gun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈapʃlʊsfɛɐ̯ˌfyːɡʊŋ]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Rechtssprache: Vorgang, mit dem die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren abschließt[1]
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Abschluss und Verfügung
Oberbegriffe:
- [1] Verfügung
Beispiele:
- [1] „Mit einer Abschlussverfügung der Generalstaatsanwaltschaft wird im Sommer gerechnet.“[2]
- [1] „Die Unterlassung einer Begründung für das Nichterreichen der Ziele der Abschlussverfügung sei vielmehr aktenwidrig angenommen worden.“[3]
Übersetzungen
[1] Vorgang, mit dem die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren abschließt
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Abschlussverfügung“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abschlussverfügung“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Abschlussverfügung“
- [1] Duden online „Abschlussverfügung“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Abschlussverfügung“ (Stabilversion)
- ↑ Entrümpler finden mögliche Beweismittel in Wohnung des Magdeburg-Attentäters. In: Spiegel Online. 3. Juli 2025, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 3. Juli 2025).
- ↑ Landesverwaltungsgericht Niederösterreich: Erkenntnis. 13. August 2018, abgerufen am 3. Juli 2025.