Asylklage

Asylklage (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Asylklage die Asylklagen
Genitiv der Asylklage der Asylklagen
Dativ der Asylklage den Asylklagen
Akkusativ die Asylklage die Asylklagen

Worttrennung:

Asyl·kla·ge, Plural: Asyl·kla·gen

Aussprache:

IPA: [aˈzyːlˌklaːɡə]
Hörbeispiele:  Asylklage (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: gerichtliche Klage gegen die Ablehnung eines Asylantrags

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Asyl und Klage

Oberbegriffe:

[1] Klage

Beispiele:

[1] „Außerdem hat eine Asylklage keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, die Betroffenen können zwar vor einem Gericht gegen einen ablehnenden Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge klagen, müssen den Ausgang des Verfahrens dann aber im Ausland abwarten.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Asylklage
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Asylklage

Quellen:

  1. Bundesrat billigt Einstufung von Moldau und Georgien als sichere Herkunftsstaaten. In: Spiegel Online. 15. Dezember 2023, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 10. April 2025).