Asylklage
Asylklage (Deutsch)
Substantiv, f
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Asylklage | die Asylklagen |
| Genitiv | der Asylklage | der Asylklagen |
| Dativ | der Asylklage | den Asylklagen |
| Akkusativ | die Asylklage | die Asylklagen |
Worttrennung:
- Asyl·kla·ge, Plural: Asyl·kla·gen
Aussprache:
- IPA: [aˈzyːlˌklaːɡə]
- Hörbeispiele: Asylklage (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: gerichtliche Klage gegen die Ablehnung eines Asylantrags
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Asyl und Klage
Oberbegriffe:
- [1] Klage
Beispiele:
- [1] „Außerdem hat eine Asylklage keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, die Betroffenen können zwar vor einem Gericht gegen einen ablehnenden Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge klagen, müssen den Ausgang des Verfahrens dann aber im Ausland abwarten.“[1]
Übersetzungen
[1] gerichtliche Klage gegen die Ablehnung eines Asylantrags
|
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Asylklage“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Asylklage“
Quellen:
- ↑ Bundesrat billigt Einstufung von Moldau und Georgien als sichere Herkunftsstaaten. In: Spiegel Online. 15. Dezember 2023, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 10. April 2025).