Beamtenbestechung
Beamtenbestechung (Deutsch)
Substantiv, f
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Beamtenbestechung | die Beamtenbestechungen |
| Genitiv | der Beamtenbestechung | der Beamtenbestechungen |
| Dativ | der Beamtenbestechung | den Beamtenbestechungen |
| Akkusativ | die Beamtenbestechung | die Beamtenbestechungen |
Worttrennung:
- Be·am·ten·be·ste·chung, Plural: Be·am·ten·be·ste·chun·gen
Aussprache:
- IPA: [bəˈʔamtn̩bəˌʃtɛçʊŋ]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Bestechung eines öffentlich Bediensteten (Beamter) oder einer öffentlich Bedienstete (Beamtin)
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Beamter, dem Fugenelement -en und dem Substantiv Bestechung
Oberbegriffe:
- [1] Bestechung
Beispiele:
- [1] „Zwei Angestellte der Firma Friedrich Krupp AG werden im Rahmen der Untersuchung von Manipulationen bei Rüstungslieferungen wegen Beamtenbestechung sowie Beihilfe zur Beamtenbestechung zu vier Monaten Gefängnis bzw. 1200 Mark Geldstrafe verurteilt.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] Verdacht der Beamtenbestechung, versuchte / passive Beamtenbestechung, wegen Beamtenbestechung verantworten müssen
Übersetzungen
[1] Bestechung eines öffentlich Bediensteten (Beamter) oder einer öffentlich Bedienstete (Beamtin)
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Beamtenbestechung“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Beamtenbestechung“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Beamtenbestechung“
- [1] Duden online „Beamtenbestechung“
Quellen:
- ↑ wissen.de – Kalender „8. November 1913“