Einfuhrerlaubnis
Einfuhrerlaubnis (Deutsch)
Substantiv, f
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Einfuhrerlaubnis | die Einfuhrerlaubnisse |
| Genitiv | der Einfuhrerlaubnis | der Einfuhrerlaubnisse |
| Dativ | der Einfuhrerlaubnis | den Einfuhrerlaubnissen |
| Akkusativ | die Einfuhrerlaubnis | die Einfuhrerlaubnisse |
Worttrennung:
- Ein·fuhr·er·laub·nis, Plural: Ein·fuhr·er·laub·nis·se
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪ̯nfuːɐ̯ʔɛɐ̯ˌlaʊ̯pnɪs]
- Hörbeispiele: Einfuhrerlaubnis (Info)
Bedeutungen:
- [1] Erlaubnis zur Einfuhr von Waren
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Einfuhr und Erlaubnis
Synonyme:
- [1] Importerlaubnis
Gegenwörter:
- [1] Ausfuhrerlaubnis, Exporterlaubnis
- [1] Einfuhrverbot, Importverbot
Oberbegriffe:
- [1] Erlaubnis
Beispiele:
- [1] „Die Winzer konnten nicht selbst neue Traubensorten einführen und damit experimentieren, sondern mussten den offiziellen Weg beschreiten. Taten sie das und erhielten Wunder über Wunder eine Einfuhrerlaubnis, mussten die Weinstöcke lange in Quarantäne.“[1]
Übersetzungen
[1] Erlaubnis zur Einfuhr von Waren
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Einfuhrerlaubnis“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Einfuhrerlaubnis“
- [1] Duden online „Einfuhrerlaubnis“
Quellen:
- ↑ Deon Meyer: Icarus. Aufbau, Berlin 2015, ISBN 978-3-352-00671-5, Seite 154.