Eröffnungsplädoyer
Eröffnungsplädoyer (Deutsch)
Substantiv, n
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | das Eröffnungsplädoyer | die Eröffnungsplädoyers |
| Genitiv | des Eröffnungsplädoyers | der Eröffnungsplädoyers |
| Dativ | dem Eröffnungsplädoyer | den Eröffnungsplädoyers |
| Akkusativ | das Eröffnungsplädoyer | die Eröffnungsplädoyers |
Worttrennung:
- Er·öff·nungs·plä·do·yer, Plural: Er·öff·nungs·plä·do·yers
Aussprache:
- IPA: [ɛɐ̯ˈʔœfnʊŋsplɛdoˌjeː]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Plädoyer, das zu Beginn eines Gerichtsverfahrens gehalten wird
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Eröffnung und Plädoyer mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Plädoyer
Beispiele:
- [1] „›Im Eröffnungsplädoyer meines Patentrechtprozesses werde ich deinen kompletten schmutzigen Plan offenlegen!‹“[1]
- [1] „Und gerade als sich Doan nichts weiter wünscht, als noch ein paar Minuten in Ruhe seine Notizen durchzugehen und sein Eröffnungsplädoyer vorzubereiten, stürmt ein Detective des Morddezernats herein und geht ihm mit den unmöglichsten Sachen auf den Senkel - eine sadistische Aktion, befeuert von demselben Impuls, der Kinder dazu bringt, Fliegen die Flügel auszureißen.“[2]
Übersetzungen
[1] einleitendes Plädoyer
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Eröffnungsplädoyer“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Eröffnungsplädoyer“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Eröffnungsplädoyer“
Quellen: