Ersttat

Ersttat (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Ersttat die Ersttaten
Genitiv der Ersttat der Ersttaten
Dativ der Ersttat den Ersttaten
Akkusativ die Ersttat die Ersttaten

Worttrennung:

Erst·tat, Plural: Erst·ta·ten

Aussprache:

IPA: [ˈeːɐ̯stˌtaːt]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] allererste Straftat, die eine Person begeht, erster Fall von Straffälligkeit

Oberbegriffe:

[1] Straftat

Beispiele:

[1] „Da Doppelmorde meist keine Ersttaten sind, war der Killer wahrscheinlich bereits früher mit dem Gesetz in Konflikt geraten und hatte wegen eines Überfalls, Raubs oder Einbruchs gesessen.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Ersttat
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Ersttat
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalErsttat

Quellen:

  1. John Douglas/Mark Olshaker: Reise in die Finsternis. Riva, München 2023, ISBN 978-3-7423-2446-7, Seite 143.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: erstatt, startet, tratest