Fahrlehrerlaubnis
Fahrlehrerlaubnis (Deutsch)
Substantiv, f
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Fahrlehrerlaubnis | die Fahrlehrerlaubnisse |
| Genitiv | der Fahrlehrerlaubnis | der Fahrlehrerlaubnisse |
| Dativ | der Fahrlehrerlaubnis | den Fahrlehrerlaubnissen |
| Akkusativ | die Fahrlehrerlaubnis | die Fahrlehrerlaubnisse |
Nebenformen:
Worttrennung:
- Fahr·lehr·er·laub·nis, Plural: Fahr·lehr·er·laub·nis·se
Aussprache:
- IPA: [ˈfaːɐ̯leːɐ̯ʔɛɐ̯ˌlaʊ̯pnɪs]
- Hörbeispiele: Fahrlehrerlaubnis (Info)
Bedeutungen:
- [1] behördliche Genehmigung, Fahrschüler ausbilden zu dürfen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Wortstamm Fahrlehr- sowie dem Substantiv Erlaubnis
Oberbegriffe:
- [1] Erlaubnis
Beispiele:
- [1] „Im Präsidialamt ist man sich da keiner Schuld bewusst. Denn die Aufgabe des Bundespräsidenten ist es nicht, nach falschen Fahrlehrerlaubnissen zu fahnden.“[1]
- [1] „‚Seit dem Unfall am Karfreitag darf dieser Fahrlehrer nicht mehr schulen und lehren‘, bezieht Helmut Deschler von der Fahrerlaubnisbehörde eindeutig Stellung. Die Fahrlehrerlaubnis und die Lizenz zum Betreiben der Fahrschule würden solange ruhen, bis von den Justizbehörden ein Urteil vorliege.“[2]
Übersetzungen
[1] behördliche Genehmigung, Fahrschüler ausbilden zu dürfen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Fahrlehrerlaubnis“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Fahrlehrerlaubnis“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Fahrlehrerlaubnis“
- [(1)] Gesetze im Internet (BMJ) „Gesetz über das Fahrlehrerwesen“ (1. Abschnitt „Fahrlehrerlaubnis“)
Quellen:
- ↑ Robert Roßmann: Wörterpuzzle in Paragraf 201a. In: sueddeutsche.de. 11. Februar 2021, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 19. August 2025).
- ↑ Nach Crash: Fahrschule sofort geschlossen. In: merkur.de. 26. April 2011, ISSN 2510-4179 (URL, abgerufen am 19. August 2025).