Fehlbelegungsabgabe
Fehlbelegungsabgabe (Deutsch)
Substantiv, f
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Fehlbelegungsabgabe | die Fehlbelegungsabgaben |
| Genitiv | der Fehlbelegungsabgabe | der Fehlbelegungsabgaben |
| Dativ | der Fehlbelegungsabgabe | den Fehlbelegungsabgaben |
| Akkusativ | die Fehlbelegungsabgabe | die Fehlbelegungsabgaben |
Worttrennung:
- Fehl·be·le·gungs·ab·ga·be, Plural: Fehl·be·le·gungs·ab·ga·ben
Aussprache:
- IPA: [ˈfeːlbəleːɡʊŋsˌʔapɡaːbə]
- Hörbeispiele: Fehlbelegungsabgabe (Info)
Bedeutungen:
- [1] Amtssprache: monatliche Zahlung, die ein nicht zum Bewohnen einer Sozialwohnung berechtigter Mieter zusätzlich zur Miete zu leisten hat
Beispiele:
- [1] „Die Fehlbelegungsabgabe für besserverdienende Mieter von Sozialwohnungen wird, wie von der Landesregierung angekündigt, Ende Juni abgeschafft.“[1]
Übersetzungen
[1] ?
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Fehlbelegungsabgabe“
- [1] Duden online „Fehlbelegungsabgabe“
- [1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Fehlbelegungsabgabe“ auf wissen.de
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Fehlbelegungsabgabe“
Quellen: