Fernsehrat
Fernsehrat (Deutsch)
Substantiv, m
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Fernsehrat | die Fernsehräte |
| Genitiv | des Fernsehrates des Fernsehrats |
der Fernsehräte |
| Dativ | dem Fernsehrat dem Fernsehrate |
den Fernsehräten |
| Akkusativ | den Fernsehrat | die Fernsehräte |
Worttrennung:
- Fern·seh·rat, Plural: Fern·seh·rä·te
Aussprache:
- IPA: [ˈfɛʁnzeːˌʁaːt]
- Hörbeispiele: Fernsehrat (Info)
Bedeutungen:
- [1] Zusammenschluss von Personen, der Entscheidungen, die das Fernsehen betreffen, trifft
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Stamm von fernsehen und dem Substantiv Rat
Oberbegriffe:
- [1] Rat
Beispiele:
- [1] „Obwohl in der türkischen Verfassung die Pressefreiheit garantiert ist, werden alle Sendungen vom Rundfunk- und Fernsehrat geprüft und zensiert.“[1]
Übersetzungen
[1] Zusammenschluss von Personen, der Entscheidungen, die das Fernsehen betreffen, trifft
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fernsehrat“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Fernsehrat“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Fernsehrat“
Quellen:
- ↑ wissen.de – Artikel „Umzug in die Arabisch-Islamische Welt“