Firmenzusatz

Firmenzusatz (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Firmenzusatz die Firmenzusätze
Genitiv des Firmenzusatzes der Firmenzusätze
Dativ dem Firmenzusatz den Firmenzusätzen
Akkusativ den Firmenzusatz die Firmenzusätze

Worttrennung:

Fir·men·zu·satz, Plural: Fir·men·zu·sät·ze

Aussprache:

IPA: [ˈfɪʁmənˌt͡suːzat͡s]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Recht: der Bestandteil des Namens eines Unternehmens (Firma[1]), der dessen Gesellschaftsform angibt

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Firma und Zusatz

Beispiele:

[1] Ein Firmenzusatz wie „GmbH“, „AG“ oder „OHG“ ist gesetzlich vorgeschrieben und muss korrekt angegeben werden.
[1] „Die Gesellschaft ist berechtigt, ihrer Firma oder der Abkürzung ihrer Firma (einschließlich Logo) das Bundeswappen beizusetzen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, den Firmenzusatz zu führen.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Firma, Abschnitt „Firmenzusätze“
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Firmenzusatz
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Firmenzusatz
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalFirmenzusatz

Quellen:

  1. § 1. In: Austria Wirtschaftsservice-Gesetz. 24. Mai 2018, abgerufen am 9. August 2025.