Firmenzusatz
Firmenzusatz (Deutsch)
Substantiv, m
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Firmenzusatz | die Firmenzusätze |
| Genitiv | des Firmenzusatzes | der Firmenzusätze |
| Dativ | dem Firmenzusatz | den Firmenzusätzen |
| Akkusativ | den Firmenzusatz | die Firmenzusätze |
Worttrennung:
- Fir·men·zu·satz, Plural: Fir·men·zu·sät·ze
Aussprache:
- IPA: [ˈfɪʁmənˌt͡suːzat͡s]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Recht: der Bestandteil des Namens eines Unternehmens (Firma[1]), der dessen Gesellschaftsform angibt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Firma und Zusatz
Beispiele:
- [1] Ein Firmenzusatz wie „GmbH“, „AG“ oder „OHG“ ist gesetzlich vorgeschrieben und muss korrekt angegeben werden.
- [1] „Die Gesellschaft ist berechtigt, ihrer Firma oder der Abkürzung ihrer Firma (einschließlich Logo) das Bundeswappen beizusetzen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, den Firmenzusatz zu führen.“[1]
Übersetzungen
[1] Bestandteil einer Firma, der die Gesellschaftsform des Unternehmens angibt
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Firma“, Abschnitt „Firmenzusätze“
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Firmenzusatz“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Firmenzusatz“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Firmenzusatz“
Quellen: