Geldwäschevorwurf
Geldwäschevorwurf (Deutsch)
Substantiv, m
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Geldwäschevorwurf | die Geldwäschevorwürfe |
| Genitiv | des Geldwäschevorwurfes des Geldwäschevorwurfs |
der Geldwäschevorwürfe |
| Dativ | dem Geldwäschevorwurf | den Geldwäschevorwürfen |
| Akkusativ | den Geldwäschevorwurf | die Geldwäschevorwürfe |
Worttrennung:
- Geld·wä·sche·vor·wurf, Plural: Geld·wä·sche·vor·wür·fe
Aussprache:
- IPA: [ˈɡɛltvɛʃəˌfoːɐ̯vʊʁf]
- Hörbeispiele: Geldwäschevorwurf (Info)
Bedeutungen:
- [1] Vorwurf, Geldwäsche zu betreiben
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Geldwäsche und Vorwurf
Oberbegriffe:
- [1] Vorwurf
Beispiele:
- [1] „Daraufhin wurden Geldwäschevorwürfe gegen Dollys Schwester fallen gelassen.“[1]
- [1] „So fiel der Geldwäschevorwurf ins Wasser, dennoch gab es einen Peitschenhieb.“[2]
Übersetzungen
[1] Vorwurf, Geldwäsche zu betreiben
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Geldwäschevorwurf“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Geldwäschevorwurf“
Quellen: