Gerichtstag
Gerichtstag (Deutsch)
Substantiv, m
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Gerichtstag | die Gerichtstage |
| Genitiv | des Gerichtstages des Gerichtstags |
der Gerichtstage |
| Dativ | dem Gerichtstag | den Gerichtstagen |
| Akkusativ | den Gerichtstag | die Gerichtstage |
Worttrennung:
- Ge·richts·tag, Plural: Ge·richts·ta·ge
Aussprache:
- IPA: […]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Recht: festgelegter Tag, an dem eine Gerichtsverhandlung abgehalten wird
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Gericht und Tag sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Tag
Beispiele:
- [1] „Anberaumt werden soll der Gerichtstag für den 20., 21. 24 und 25. März, wurde den Verteidigern am Montag mitgeteilt.“[1]
Übersetzungen
[1] festgelegter Tag, an dem eine Gerichtsverhandlung abgehalten wird
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Gerichtstag“
- [1] Duden online „Gerichtstag“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gerichtstag“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gerichtstag“
- [*] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Gerichtstag“ auf wissen.de
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Gerichtstag“
Quellen: