Gewerkschaftsanwalt
Gewerkschaftsanwalt (Deutsch)
Substantiv, m
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Gewerkschaftsanwalt | die Gewerkschaftsanwälte |
| Genitiv | des Gewerkschaftsanwalts des Gewerkschaftsanwaltes |
der Gewerkschaftsanwälte |
| Dativ | dem Gewerkschaftsanwalt | den Gewerkschaftsanwälten |
| Akkusativ | den Gewerkschaftsanwalt | die Gewerkschaftsanwälte |
Worttrennung:
- Ge·werk·schafts·an·walt, Plural: Ge·werk·schafts·an·wäl·te
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈvɛʁkʃaft͡sˌʔanvalt]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Anwalt, der für eine Gewerkschaft tätig ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Gewerkschaft und Anwalt mit dem Fugenelement -s
Weibliche Wortformen:
- [1] Gewerkschaftsanwältin
Oberbegriffe:
- [1] Anwalt
Beispiele:
- [1] „Will ein Detective einen Polizeibeamten im Rahmen einer Ermittlung befragen, antwortet der Gewerkschaftsanwalt darauf mit einem Standardsatz.“[1]
Übersetzungen
[1] Anwalt, der für eine Gewerkschaft tätig ist
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Gewerkschaftsanwalt“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Gewerkschaftsanwalt“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gewerkschaftsanwalt“
Quellen:
- ↑ David Simon: Homicide. Ein Jahr auf mörderischen Straßen. Antje Kunstmann, München 2011, ISBN 978-3-888-97723-7, Seite 42.