Gründerstaat
Gründerstaat (Deutsch)
Substantiv, m
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Gründerstaat | die Gründerstaaten |
| Genitiv | des Gründerstaates des Gründerstaats |
der Gründerstaaten |
| Dativ | dem Gründerstaat dem Gründerstaate |
den Gründerstaaten |
| Akkusativ | den Gründerstaat | die Gründerstaaten |
Worttrennung:
- Grün·der·staat, Plural: Grün·der·staa·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈɡʁʏndɐˌʃtaːt]
- Hörbeispiele: Gründerstaat (Info)
Bedeutungen:
- [1] Staat, der – allein oder zusammen mit anderen – etwas Neues bewirkt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Gründer und Staat
Oberbegriffe:
- [1] Staat
Beispiele:
- [1] „Die Verfassung der Vereinigten Staaten war in vier inspirierenden Monaten ausgearbeitet worden, musste allerdings noch in mindestens neun der dreizehn Gründerstaaten ratifiziert werden, ehe sie in Kraft treten konnte.“[1]
Übersetzungen
[1] Staat, der etwas Neues schafft
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Gründerstaat“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gründerstaat“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gründerstaat“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gründerstaat“
Quellen:
- ↑ Florence Hazrat: Das Ausrufezeichen. Eine rebellische Geschichte. HarperCollins, Hamburg 2024 (übersetzt von Stephan Pauli), ISBN 978-3-365-00488-3, Seite 9f. In Englisch 2022.