Hängebeschluss
Hängebeschluss (Deutsch)
Substantiv, m
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Hängebeschluss | die Hängebeschlüsse |
| Genitiv | des Hängebeschlusses | der Hängebeschlüsse |
| Dativ | dem Hängebeschluss | den Hängebeschlüssen |
| Akkusativ | den Hängebeschluss | die Hängebeschlüsse |
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
- Hängebeschluß
Worttrennung:
- Hän·ge·be·schluss, Plural: Hän·ge·be·schlüs·se
Aussprache:
- IPA: [ˈhɛŋəbəˌʃlʊs]
- Hörbeispiele: Hängebeschluss (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen, Prozessrecht: vor dem Abschluss eines Eilverfahrens erlassene Regelung, um einen Zustand vorläufig zu regeln
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs hängen und dem Substantiv Beschluss mit dem Fugenelement -e
Oberbegriffe:
- [1] Beschluss
Beispiele:
- [1] „Mit dem Hängebeschluss soll sichergestellt werden, dass vor einer Entscheidung in der Sache keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen werden.“[1]
Übersetzungen
[1] vor dem Abschluss eines Eilverfahrens erlassene Regelung
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Hängebeschluss“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Hängebeschluss“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Hängebeschluss“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Hängebeschluss“
Quellen:
- ↑ Goldschakal auf Sylt darf vorerst nicht geschossen werden. In: Spiegel Online. 11. Juni 2025, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 11. Juni 2025).