Hängebeschluss

Hängebeschluss (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Hängebeschluss die Hängebeschlüsse
Genitiv des Hängebeschlusses der Hängebeschlüsse
Dativ dem Hängebeschluss den Hängebeschlüssen
Akkusativ den Hängebeschluss die Hängebeschlüsse

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Hängebeschluß

Worttrennung:

Hän·ge·be·schluss, Plural: Hän·ge·be·schlüs·se

Aussprache:

IPA: [ˈhɛŋəbəˌʃlʊs]
Hörbeispiele:  Hängebeschluss (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen, Prozessrecht: vor dem Abschluss eines Eilverfahrens erlassene Regelung, um einen Zustand vorläufig zu regeln

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs hängen und dem Substantiv Beschluss mit dem Fugenelement -e

Oberbegriffe:

[1] Beschluss

Beispiele:

[1] „Mit dem Hängebeschluss soll sichergestellt werden, dass vor einer Entscheidung in der Sache keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen werden.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Hängebeschluss
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Hängebeschluss
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Hängebeschluss
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalHängebeschluss

Quellen:

  1. Goldschakal auf Sylt darf vorerst nicht geschossen werden. In: Spiegel Online. 11. Juni 2025, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 11. Juni 2025).