Handygeschäft

Handygeschäft (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Handygeschäft die Handygeschäfte
Genitiv des Handygeschäftes
des Handygeschäfts
der Handygeschäfte
Dativ dem Handygeschäft den Handygeschäften
Akkusativ das Handygeschäft die Handygeschäfte

Worttrennung:

Han·dy·ge·schäft, Plural: Han·dy·ge·schäf·te

Aussprache:

IPA: [ˈhɛndiɡəˌʃɛft]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Geschäft, in dem Handys verkauft werden
[2] Geschäftsbereich, in dem Handys verkauft werden oder Ähnliches

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Handy und Geschäft

Synonyme:

[1] Handyladen
[1, 2] Mobilfunkgeschäft

Oberbegriffe:

[1, 2] Geschäft

Beispiele:

[1] „In Jongno ging er in ein Handygeschäft.“[1]
[2] „Lange dominierte Samsung das weltweite Handygeschäft, doch nun gerät der südkoreanische Hersteller immer stärker unter Druck.“[2]
[2] „Siemens will im Handygeschäft seinen Marktanteil von zuletzt zehn Prozent mindestens halten und damit zur weltweiten Nummer drei, Samsung, aufschließen.“[3]
[2] „Microsoft übernimmt das Handygeschäft von Nokia.“[4]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Handygeschäft
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalHandygeschäft

Quellen:

  1. Kim Young-ha: Im Reich der Lichter. Heyne, München 2008, ISBN 978-3-453-40544-8, Seite 201.
  2. Samsung: Gewinn bricht wegen Handygeschäft ein. In: Spiegel Online. 30. Oktober 2014, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 5. Juni 2025).
  3. Siemens will im Handygeschäft zu Samsung aufschließen. In: Welt Online. 18. Februar 2004, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 5. Juni 2025).
  4. Zusammenschluss gegen Apple: Microsoft schluckt Nokias Handygeschäft. In: FOCUS Online. 3. September 2013, ISSN 0943-7576 (URL, abgerufen am 5. Juni 2025).