Haushaltsausschuss
Haushaltsausschuss (Deutsch)
Substantiv, m
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Haushaltsausschuss | die Haushaltsausschüsse |
| Genitiv | des Haushaltsausschusses | der Haushaltsausschüsse |
| Dativ | dem Haushaltsausschuss dem Haushaltsausschusse |
den Haushaltsausschüssen |
| Akkusativ | den Haushaltsausschuss | die Haushaltsausschüsse |
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Haus·halts·aus·schuss, Plural: Haus·halts·aus·schüs·se
Aussprache:
- IPA: [ˈhaʊ̯shalt͡sˌʔaʊ̯sʃʊs]
- Hörbeispiele: Haushaltsausschuss (Info)
Bedeutungen:
- [1] Gruppe von Personen, die für den Etat (Haushaltsplan, also Einnahmen und Ausgaben) einer öffentlichen Institution, Organisation oder einer staatlichen Verwaltungseinheit (Gemeinde, Stadt, Bezirk, Land, Staat oder Ähnliches) zuständig ist
Herkunft:
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Bewilligungsausschuss, Finanzausschuss
Oberbegriffe:
- [1] Ausschuss
Beispiele:
- [1] „Das Bundesverteidigungsministerium will die Vorlage im Laufe des März dem Haushaltsausschuss zur Billigung vorlegen.“[1]
- [1] „Schwerdtner sitzt selbst im Haushaltsausschuss.“[2]
Übersetzungen
[1] Gruppe von Personen, die für den Etat einer öffentlichen Institution oder dergleichen zuständig ist
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Haushaltsausschuss“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Haushaltsausschuss“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Haushaltsausschuss“
Quellen:
- ↑ Wortschatz-Lexikon Uni Leipzig, Quelle: archiv.tagesspiegel.de vom 21.02.2005
- ↑ Marc Röhlig: Klöckner verteidigt strengen Kurs als Bundestagspräsidentin. In: Spiegel Online. 22. Juli 2025, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 16. September 2025).