Justizwesen

Justizwesen (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Justizwesen die Justizwesen
Genitiv des Justizwesens der Justizwesen
Dativ dem Justizwesen den Justizwesen
Akkusativ das Justizwesen die Justizwesen

Worttrennung:

Jus·tiz·we·sen, Plural: Jus·tiz·we·sen

Aussprache:

IPA: [jʊsˈtiːt͡sˌveːzn̩]
Hörbeispiele:  Justizwesen (Info)

Bedeutungen:

[1] Gesamtheit der Richter, Staatsanwälte, Schöffen und Rechtsanwälte (als Organe der Rechtspflege)

Herkunft:

Determinativkompositum aus Justiz und Wesen

Synonyme:

[1] Rechtswesen, kurz: Justiz

Beispiele:

[1] „Privatgutachten sind der Teil des Justizwesens, in dem das Recht am meisten zu einer Funktion des Geldes wird; die Gerichte behandeln die Aussagen deshalb auch mit Vorsicht.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Rechtspflege (dort auch „Justizwesen“)
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Justizwesen
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Justizwesen
[1] Duden online „Justizwesen
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalJustizwesen
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Justizwesen

Quellen:

  1. Verena Töpper: An der Ostsee ist ein Schreibtisch frei. In: Spiegel Online. 10. Juni 2023, ISSN 0038-7452 (Bezahlschranke, URL, abgerufen am 17. August 2025).