Mitbegründerin
Mitbegründerin (Deutsch)
Substantiv, f
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Mitbegründerin | die Mitbegründerinnen |
| Genitiv | der Mitbegründerin | der Mitbegründerinnen |
| Dativ | der Mitbegründerin | den Mitbegründerinnen |
| Akkusativ | die Mitbegründerin | die Mitbegründerinnen |
Worttrennung:
- Mit·be·grün·de·rin, Plural: Mit·be·grün·de·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈmɪtbəˌɡʁʏndəʁɪn]
- Hörbeispiele: Mitbegründerin (Info)
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person, die mit einer oder mehreren anderen Personen etwas begründet oder gegründet hat
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Mitbegründer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- [1] Mitgründerin
Männliche Wortformen:
- [1] Mitbegründer
Beispiele:
- [1] Sie war Mitbegründerin dieser renommierten Zeitung.
Übersetzungen
[1] weibliche Person, die mit einer oder mehreren anderen Personen etwas begründet oder gegründet hat
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Mitbegründerin“
- [1] Duden online „Mitbegründerin“