Nießbraucherin
Nießbraucherin (Deutsch)
Substantiv, f
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Nießbraucherin | die Nießbraucherinnen |
| Genitiv | der Nießbraucherin | der Nießbraucherinnen |
| Dativ | der Nießbraucherin | den Nießbraucherinnen |
| Akkusativ | die Nießbraucherin | die Nießbraucherinnen |
Alternative Schreibweisen:
- Schweiz und Liechtenstein: Niessbraucherin
Worttrennung:
- Nieß·brau·che·rin, Plural: Nieß·brau·che·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈniːsbʁaʊ̯xəʁɪn]
- Hörbeispiele: Nießbraucherin (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtssprache: weibliche Person, die ein dingliches Recht zur Nutzung und Fruchtziehung an einer fremden Sache, einem fremden Recht oder einem Vermögen hat
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Nießbraucher mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- [1] Nießnutzerin
Männliche Wortformen:
- [1] Nießbraucher
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
[1] weibliche Person, die ein dingliches Recht zur Nutzung und Fruchtziehung an einer fremden Sache, einem fremden Recht oder einem Vermögen hat
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Nießbraucherin“
- [1] Duden online „Nießbraucherin“