Notwehr
Notwehr (Deutsch)
Substantiv, f
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Notwehr | — |
| Genitiv | der Notwehr | — |
| Dativ | der Notwehr | — |
| Akkusativ | die Notwehr | — |
Worttrennung:
- Not·wehr, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈnoːtˌveːɐ̯]
- Hörbeispiele: Notwehr (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: Verteidigung in Form von Gegenwehr, die aufgrund einer dazu führenden Bedrohung straffrei bleibt
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Gegenwehr, Selbstschutz, Selbstverteidigung
Beispiele:
- [1] Der Polizist handelte mit seinem Schuss aus Notwehr.
- [1] „Ja, sie entschuldigten ihn noch dabei, fanden den Mord als Notwehr vollkommen gerechtfertigt und zuckten nur mit den Achseln, wenn die Sprache auf das Geld kam.“[1]
Übersetzungen
[1] Recht: Verteidigung in Form von Gegenwehr, die aufgrund einer dazu führenden Bedrohung straffrei bleibt
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Referenzen und weiterführende Informationen:
Quellen:
- ↑ Friedrich Gerstäcker: Die Regulatoren in Arkansas. Ein Roman aus dem amerikanischen Pflanzerleben. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1975, Seite 206. Zuerst 1845 erschienen.