Polizeisprecherin
Polizeisprecherin (Deutsch)
Substantiv, f
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Polizeisprecherin | die Polizeisprecherinnen |
| Genitiv | der Polizeisprecherin | der Polizeisprecherinnen |
| Dativ | der Polizeisprecherin | den Polizeisprecherinnen |
| Akkusativ | die Polizeisprecherin | die Polizeisprecherinnen |
Worttrennung:
- Po·li·zei·spre·che·rin, Plural: Po·li·zei·spre·che·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [poliˈt͡saɪ̯ˌʃpʁɛçəʁɪn], [pɔlɪˈt͡saɪ̯ˌʃpʁɛçəʁɪn]
- Hörbeispiele: Polizeisprecherin (Info)
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person, die stellvertretend für die Polizei spricht
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Polizeisprecher mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- [1] Polizeisprecher
Beispiele:
- [1] „Acht vermummte und vermutlich dem linksextremen Lager zuzuordnende Angreifer hätten während einer Rede Luckes die Bühne gestürmt und diesen zu Boden gestoßen, sagte eine Polizeisprecherin in Hannover.“[1]
Übersetzungen
[1] weibliche Person, die stellvertretend für die Polizei spricht
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Polizeisprecherin“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Polizeisprecherin“
- [1] Duden online „Polizeisprecherin“
Quellen:
- ↑ AfD-Parteichef von Vermummten angegriffen. In: Zeit Online. 24. August 2013, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 24. August 2013).