Rauschmittelgesetz

Rauschmittelgesetz (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Rauschmittelgesetz die Rauschmittelgesetze
Genitiv des Rauschmittelgesetzes der Rauschmittelgesetze
Dativ dem Rauschmittelgesetz den Rauschmittelgesetzen
Akkusativ das Rauschmittelgesetz die Rauschmittelgesetze

Worttrennung:

Rausch·mit·tel·ge·setz, Plural: Rausch·mit·tel·ge·set·ze

Aussprache:

IPA: [ˈʁaʊ̯ʃmɪtl̩ɡəˌzɛt͡s]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Gesetz, das den Umgang mit Rauschmitteln regelt

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Rauschmittel und Gesetz

Oberbegriffe:

[1] Gesetz

Beispiele:

[1] „Unsere Razzien unter verdächtig herumlungernden Gesindel brachten uns ein zusätzliches Halbdutzend weiterer Festnahmen ein, alles Verstöße gegen das Rauschmittelgesetz.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Rauschmittelgesetz
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRauschmittelgesetzes

Quellen:

  1. James Ellroy: Die schwarze Dahlie. Ullstein, Berlin 2006, ISBN 978-3-548-26675-6, Seite 84.