Rayonverbot
Rayonverbot (Deutsch)
Substantiv, n
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | das Rayonverbot | die Rayonverbote |
| Genitiv | des Rayonverbots des Rayonverbotes |
der Rayonverbote |
| Dativ | dem Rayonverbot | den Rayonverboten |
| Akkusativ | das Rayonverbot | die Rayonverbote |
Worttrennung:
- Ra·y·on·ver·bot, Plural: Ra·y·on·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA: [ʁɛˈjɔ̃ːfɛɐ̯ˌboːt]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Schweiz: Verbot für Personen, die Straftaten begangen haben, zu bestimmten Zeiten bestimmte Orte aufzusuchen, oder die Pflicht für solche Personen, sich zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten aufzuhalten
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Rayon und Verbot
Oberbegriffe:
- [1] Verbot
Beispiele:
- [1] „Die Jungsozialisten gerieten wieder vermehrt in die Medien, sei es durch Positionen und Aktionen zu aktuellen Themen, aber auch durch Diskrepanzen mit ihrer Mutterpartei: Beispielsweise kritisierte die Jungpartei das Sicherheitspapier der SP, welches insbesondere Bettel- und Rayonverbote sowie Videoüberwachung vorsah.“[1]
Übersetzungen
[1] ?
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Rayonverbot“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „JungsozialistInnen [sic] Schweiz“