Rechtsbeziehung

Rechtsbeziehung (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Rechtsbeziehung die Rechtsbeziehungen
Genitiv der Rechtsbeziehung der Rechtsbeziehungen
Dativ der Rechtsbeziehung den Rechtsbeziehungen
Akkusativ die Rechtsbeziehung die Rechtsbeziehungen

Worttrennung:

Rechts·be·zie·hung, Plural: Rechts·be·zie·hun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sbəˌt͡siːʊŋ]
Hörbeispiele:  Rechtsbeziehung (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: (rechtlich geregelte) Beziehung mindestens zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Beziehung mit dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] Rechtsverhältnis

Oberbegriffe:

[1] Beziehung

Unterbegriffe:

[1] Herrschaftsverhältnis, Personenverhältnis, Schuldverhältnis

Beispiele:

[1] „Die Rechtsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer endet mit der ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag, wie etwa der Herausgabe der Ware und der Zahlung des Geldbetrages.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Rechtsbeziehungen regeln, Rechtsbeziehungen sind geregelt

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Rechtsverhältnis (dort auch „Rechtsbeziehung“)
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsbeziehung
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Rechtsbeziehung
[1] Duden online „Rechtsbeziehung
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtsbeziehung

Quellen:

  1. wissen.de – Artikel „Verträge rechtssicher kündigen