Rechtswissenschaftlerin
Rechtswissenschaftlerin (Deutsch)
Substantiv, f
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Rechtswissenschaftlerin | die Rechtswissenschaftlerinnen |
| Genitiv | der Rechtswissenschaftlerin | der Rechtswissenschaftlerinnen |
| Dativ | der Rechtswissenschaftlerin | den Rechtswissenschaftlerinnen |
| Akkusativ | die Rechtswissenschaftlerin | die Rechtswissenschaftlerinnen |
Worttrennung:
- Rechts·wis·sen·schaft·le·rin, Plural: Rechts·wis·sen·schaft·le·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt͡svɪsn̩ˌʃaftləʁɪn]
- Hörbeispiele: Rechtswissenschaftlerin (Info)
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person mit wissenschaftlicher Ausbildung, die sich mit der Rechtswissenschaft beschäftigt
Synonyme:
- [1] Rechtsgelehrte
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Juristin
Männliche Wortformen:
Oberbegriffe:
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] Sie arbeitet als Rechtswissenschaftlerin in der Kommission, die einen neuen Gesetzesentwurf zur Verfolgung krimineller Aktivitäten im Internet erarbeitet.
Übersetzungen
[1] weibliche Person mit wissenschaftlicher Ausbildung, die sich mit der Rechtswissenschaft beschäftigt
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtswissenschaftlerin“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtswissenschaftlerin“
- [1] Duden online „Rechtswissenschaftlerin“