Regierungsseite

Regierungsseite (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Regierungsseite die Regierungsseiten
Genitiv der Regierungsseite der Regierungsseiten
Dativ der Regierungsseite den Regierungsseiten
Akkusativ die Regierungsseite die Regierungsseiten

Worttrennung:

Re·gie·rungs·sei·te, Plural: Re·gie·rungs·sei·ten

Aussprache:

IPA: [ʁeˈɡiːʁʊŋsˌzaɪ̯tə]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] kein Plural: eine Regierung als Vertreterin eines bestimmten Standpunktes oder als Partei in einem Konflikt
[2] Internetseite einer bestimmten Regierung

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Regierung und Seite mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1, 2] Seite

Beispiele:

[1] „Tribunale wie das Bundsverfassungsgericht, der Bundesgerichtshof sowie die höchsten Instanzen etwa für patent- oder arbeitsrechtliche Streitigkeiten müssen im Einzelfall einer […] Live-Übertragung zustimmen. Der zunehmende Umgang mit modernen Kommunikationsformen lasse das seit 1964 bestehende generelle Verbot von Fernseh- und Rundfunkaufnahmen in Gerichtssälen aber nicht mehr zeitgemäß erscheinen, hieß es von Regierungsseite.[1]
[2] „Im März 2021 kam es in einem Rechenzentrum in Straßburg zu einem Großbrand. Meterhohe Flammen loderten aus dem mehrstöckigen Gebäude, die Feuerwehr musste mit einer Hundertschaft anrücken, um den Brand unter Kontrolle zu bringen. In der Folge gingen 3,6 Millionen Webseiten offline, unter anderem Regierungsseiten, Shopping-Portale und Nachrichtenseiten.“[2]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] auf Regierungsseite …, von Regierungsseite 

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Regierungsseite
[1] Duden online „Regierungsseite
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Regierungsseite
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Regierungsseite
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRegierungsseite

Quellen:

  1. Stefan Krempl: Bundesgerichte: Parlament erlaubt Live-Streaming von Urteilsverkündungen. In: heise.de. Heise Medien, 23. Juni 2017, abgerufen am 7. Mai 2025.
  2. Adrian Lobe: Was passiert, wenn das Internet kollabiert? In: Spektrum der Wissenschaft Online. 21. Juli 2022, ISSN 0170-2971 (URL, abgerufen am 7. Mai 2025).