Reichsfluchtsteuer
Reichsfluchtsteuer (Deutsch)
Substantiv, f
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Reichsfluchtsteuer | — |
| Genitiv | der Reichsfluchtsteuer | — |
| Dativ | der Reichsfluchtsteuer | — |
| Akkusativ | die Reichsfluchtsteuer | — |
Worttrennung:
- Reichs·flucht·steuer, kein Plural
Aussprache:
- IPA: […]
- Hörbeispiele: Reichsfluchtsteuer (Info)
Bedeutungen:
- [1] Geschichte: im Jahr 1931 in Deutschland zur Verhinderung von Kapitalflucht eingeführte Steuer
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Reichsflucht und Steuer
Oberbegriffe:
- [1] Steuer
Beispiele:
- [1] „Im Jahr darauf verlor er seinen Posten, 1938 emigrierte er in die Schweiz. Es gelang ihm, sein Vermögen zu transferieren, abzüglich der (von Kanzler Heinrich Brüning in der Wirtschaftskrise eingeführten) » Reichsfluchtsteuer « von 25 Prozent, deren Erstattung recht und billig war. Mit Bescheid wurde 1955 Solmssens Anspruch anerkannt, gemäß Währungsreform im Verhältnis 10 zu 2 auf D-Mark umgerechnet und nur zum Teil, nämlich bis zum gesetzlichen Höchstbetrag, ausgezahlt.“[1]
Übersetzungen
[1] ?
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Reichsfluchtsteuer“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reichsfluchtsteuer“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Reichsfluchtsteuer“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Reichsfluchtsteuer“
Quellen:
- ↑ Die Zeit, 18.11.2010; zitiert nach: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reichsfluchtsteuer“