Reichsverkehrsministerium

Reichsverkehrsministerium (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Reichsverkehrsministerium
Genitiv des Reichsverkehrsministeriums
Dativ dem Reichsverkehrsministerium
Akkusativ das Reichsverkehrsministerium

Worttrennung:

Reichs·ver·kehrs·mi·nis·te·ri·um, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˌʁaɪ̯çsfɛɐ̯ˈkeːɐ̯sminɪsˌteːʁiʊm]
Hörbeispiele:  Reichsverkehrsministerium (Info)

Bedeutungen:

[1] historisch: für das Verkehrswesen zuständiges Ministerium in der Weimarer Republik und im Dritten Reich

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Reich und Verkehrsministerium sowie dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Verkehrsministerium

Beispiele:

[1] „Das Reichsverkehrsministerium erlässt für das Deutsche Reich mit Wirkung vom 1. April des Jahres ein Verbot für Privatfahrten mit Personenkraftwagen.“[1]
[1] „Der vom Reichsverkehrsministerium eingerichtete »Seedienst Ostpreußen«, der vor allem die Strecke zwischen Swinemünde und Pillau (nahe Königsberg) bediente, erleichterte die Anreise.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Reichsverkehrsministerium
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reichsverkehrsministerium
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalReichsverkehrsministerium

Quellen:

  1. wissen.de – was geschah am „9. Februar 1942
  2. Jochen Buchsteiner: Wir Ostpreußen. Eine ganz gewöhnliche deutsche Familiengeschichte. dtv, München 2025, ISBN 978-3-423-28470-7, Seite 39.