Schuldunfähigkeit
Schuldunfähigkeit (Deutsch)
Substantiv, f
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Schuldunfähigkeit | — |
| Genitiv | der Schuldunfähigkeit | — |
| Dativ | der Schuldunfähigkeit | — |
| Akkusativ | die Schuldunfähigkeit | — |
Worttrennung:
- Schuld·un·fä·hig·keit, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈʃʊltʔʊnˌfɛːɪçkaɪ̯t], [ˈʃʊltʔʊnˌfɛːɪkkaɪ̯t]
- Hörbeispiele: Schuldunfähigkeit (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: Zustand einer Person, die wegen ihres Alters oder aus Gründen, die in ihrer Psyche liegen, strafrechtlich nicht belangt werden kann
Herkunft:
- Ableitung zu schuldunfähig mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -keit
Synonyme:
- [1] Unzurechnungsfähigkeit, Zurechnungsunfähigkei
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Deliktsunfähigkeit
Gegenwörter:
- [1] Schuldfähigkeit
Oberbegriffe:
- [1] Unfähigkeit
Beispiele:
- [1] Das Gesetz bestimmt, dass bei einer unter 14-jährigen Person von einer generellen Schuldunfähigkeit auszugehen ist.
Übersetzungen
[1] Zustand einer Person, die wegen ihres Alters oder aus Gründen, die in ihrer Psyche liegen, strafrechtlich nicht belangt werden kann
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Schuldunfähigkeit“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldunfähigkeit“
- [(1)] Duden online „Schuldunfähigkeit“
- [1] Klaus Weber, Thomas Aichberger et al.; Klaus Weber (Herausgeber): Rechtswörterbuch. 24., neu bearbeitete Auflage. C. H. Beck, München 2022, ISBN 978-3-406-77572-7. Seite 1442 f.
- [1] § 19 StGB und § 20 StGB