Schuldunfähigkeit

Schuldunfähigkeit (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Schuldunfähigkeit
Genitiv der Schuldunfähigkeit
Dativ der Schuldunfähigkeit
Akkusativ die Schuldunfähigkeit

Worttrennung:

Schuld·un·fä·hig·keit, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʃʊltʔʊnˌfɛːɪçkaɪ̯t], [ˈʃʊltʔʊnˌfɛːɪkkaɪ̯t]
Hörbeispiele:  Schuldunfähigkeit (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Zustand einer Person, die wegen ihres Alters oder aus Gründen, die in ihrer Psyche liegen, strafrechtlich nicht belangt werden kann

Herkunft:

Ableitung zu schuldunfähig mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -keit

Synonyme:

[1] Unzurechnungsfähigkeit, Zurechnungsunfähigkei

Sinnverwandte Wörter:

[1] Deliktsunfähigkeit

Gegenwörter:

[1] Schuldfähigkeit

Oberbegriffe:

[1] Unfähigkeit

Beispiele:

[1] Das Gesetz bestimmt, dass bei einer unter 14-jährigen Person von einer generellen Schuldunfähigkeit auszugehen ist.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Schuldunfähigkeit
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldunfähigkeit
[(1)] Duden online „Schuldunfähigkeit
[1] Klaus Weber, Thomas Aichberger et al.; Klaus Weber (Herausgeber): Rechtswörterbuch. 24., neu bearbeitete Auflage. C. H. Beck, München 2022, ISBN 978-3-406-77572-7. Seite 1442 f.
[1] § 19 StGB und § 20 StGB