Selbstauflösungsrecht
Selbstauflösungsrecht (Deutsch)
Substantiv, n
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | das Selbstauflösungsrecht | die Selbstauflösungsrechte |
| Genitiv | des Selbstauflösungsrechtes des Selbstauflösungsrechts |
der Selbstauflösungsrechte |
| Dativ | dem Selbstauflösungsrecht dem Selbstauflösungsrechte |
den Selbstauflösungsrechten |
| Akkusativ | das Selbstauflösungsrecht | die Selbstauflösungsrechte |
Worttrennung:
- Selbst·auf·lö·sungs·recht, Plural: Selbst·auf·lö·sungs·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˈzɛlpstʔaʊ̯fløːzʊŋsˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: Selbstauflösungsrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Staatsrecht, Verfassungsrecht: das Recht eines Parlamentes, sich durch eigenen Beschluss aufzulösen, um anschließend Neuwahlen zu ermöglichen
Herkunft:
- zusammengesetzt aus Selbstauflösung und Recht
Beispiele:
- [1] Gegenwärtig besitzt der Deutsche Bundestag kein Selbstauflösungsrecht, aber es wird über eine mögliche Änderung des Grundgesetzes nachgedacht.
Übersetzungen
[1] ?
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Selbstauflösungsrecht“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Selbstauflösungsrecht“