Sondergesetz

Sondergesetz (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Sondergesetz die Sondergesetze
Genitiv des Sondergesetzes der Sondergesetze
Dativ dem Sondergesetz den Sondergesetzen
Akkusativ das Sondergesetz die Sondergesetze

Worttrennung:

Son·der·ge·setz, Plural: Son·der·ge·set·ze

Aussprache:

IPA: [ˈzɔndɐɡəˌzɛt͡s]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] für einen besonderen Zweck geschaffenes Gesetz

Oberbegriffe:

[1] Gesetz

Beispiele:

[1] „Unter diesem Sondergesetz konnte man mich über die gesamte Dauer jeglicher Gerichtsverfahren festhalten, auch wenn sie sechs oder auch zehn Jahre dauerten, da war nichts mit einer Kaution oder dergleichen zu machen.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Sondergesetz
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Sondergesetz
[1] Duden online „Sondergesetz
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSondergesetz

Quellen:

  1. Vikram Chandra: Der Pate von Bombay. Aufbau, Berlin 2009, ISBN 978-3-7466-2483-9, Seite 550.