Testamentsvollstrecker
Testamentsvollstrecker (Deutsch)
Substantiv, m
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Testamentsvollstrecker | die Testamentsvollstrecker |
| Genitiv | des Testamentsvollstreckers | der Testamentsvollstrecker |
| Dativ | dem Testamentsvollstrecker | den Testamentsvollstreckern |
| Akkusativ | den Testamentsvollstrecker | die Testamentsvollstrecker |
Worttrennung:
- Tes·ta·ments·voll·stre·cker, Plural: Tes·ta·ments·voll·stre·cker
Aussprache:
- IPA: [tɛstaˈmɛnt͡sfɔlˌʃtʁɛkɐ]
- Hörbeispiele: Testamentsvollstrecker (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen: die (in der Regel vom Erblasser) ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Testament und Vollstrecker sowie dem Fugenelement -s
Beispiele:
- [1] Der Schwerpunkt der Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers liegt auf der Besorgung wirtschaftlicher Belange und damit nicht im Bereich der Rechtsberatung.
- [1] „Der andere Sohn, Monsieur Alexandre, erklärte seine Absicht, alles vor Gericht zu regeln und wenn möglich sogar das Testament anzufechten, forderte zunächst Versiegelung, Bestandsaufnahme, Ernennung eines Testamentsvollstreckers und so weiter!“[1]
Übersetzungen
[1] ?
|
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Testamentsvollstrecker“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Testamentsvollstrecker“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Testamentsvollstrecker“
- [1] The Free Dictionary „Testamentsvollstrecker“
- [1] Duden online „Testamentsvollstrecker“
Quellen:
- ↑ Gustave Flaubert: Bouvard und Pécuchet. Roman. Diogenes, Zürich 1979 (übersetzt von Erich Marx), ISBN 3-257-20725-5, Seite 23. Französisch 1881.