a.a.O.
a.a.O. (Deutsch)
Abkürzung
Anmerkung:
- Im Duden, Die deutsche Rechtschreibung und im Österreichischen Wörterbuch wird diese Abkürzung getrennt ‚a. a. O.‘ geschrieben.
Bedeutungen:
- [1] Abkürzung beim Zitieren: „am angegebenen Ort“ / „am angeführten Ort[e]“
Beispiele:
- [1] (Fußnote:) „8 Schneider Hans, a.a.O., S 347ff […]“[1]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „a. a. O.“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] abkuerzungen.de „a.a.O.“
- [1] a.a.O. Juristische Abkürzung. In: JuraForum. 11. Juni 2024, abgerufen am 14. August 2024.
Quellen:
- ↑ Babak Fahimi Shemrani: Legislative Rechtserzeugung. Funktionen des Gesetzes im gewaltengeteilten Staat. 1. Auflage. GRIN Verlag, München 2010, ISBN 978-3-640-70587-0, Seite 2, Anmerkung 8 (Google Books, abgerufen am 14. August 2024).