abkindern
abkindern (Deutsch)
Verb
| Person | Wortform | |||
|---|---|---|---|---|
| Präsens | ich | kindere ab | ||
| du | kinderst ab | |||
| er, sie, es | kindert ab | |||
| Präteritum | ich | kinderte ab | ||
| Konjunktiv II | ich | kinderte ab | ||
| Imperativ | Singular | kindere ab! | ||
| Plural | kindert ab! | |||
| Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
| abgekindert | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:abkindern | ||||
Worttrennung:
- ab·kin·dern, Präteritum: kin·der·te ab, Partizip II: ab·ge·kin·dert
Aussprache:
- IPA: [ˈapˌkɪndɐn]
- Hörbeispiele: abkindern (Info)
Bedeutungen:
- [1] historisch, DDR, veraltet: einen Ehekredit durch das Zeugen von Kindern tilgen
Herkunft:
- strukturell: Derivation (Ableitung) zum Substantiv Kind mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) ab-[1]
Beispiele:
- [1] Dagmar und ich haben jetzt schon 2.500 Mark abgekindert.
- [1] Die Gebärfreudigkeit von Frauen sollte etwa durch 'Ehestandsdarlehen ' gefördert werden, die man abkindern konnte: bei der Geburt eines Kindes wurden 25 % der Schuld erlassen.[2]
Übersetzungen
[1] DDR, veraltet: einen Ehekredit durch das Zeugen von Kindern tilgen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Johannes Thiele: Schwarzbuch Deutsch. Die Liste der untergegangenen Wörter. 3., vollständig bearbeitete Auflage. Marix Verlag GmbH, Wiesbaden 2006, ISBN 978-3-86539-111-7, „abkindern“, Seite 56
Quellen:
- ↑ Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „abkindern“
- ↑ Eva Kolinsky: Women in 20th-century Germany: a reader. Manchester University Press, 1995, ISBN 0 7190 4654 8, Seite 86 (Zitiert nach Google Books).