antragsberechtigt

antragsberechtigt (Deutsch)

Adjektiv

Positiv Komparativ Superlativ
antragsberechtigt
Alle weiteren Formen: Flexion:antragsberechtigt

Worttrennung:

an·trags·be·rech·tigt, keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [ˈantʁaːksbəˈʁɛçtɪçt], [ˈantʁaːksbəˈʁɛçtɪkt]
Hörbeispiele:
Reime: -ɛçtɪçt, -ɛçtɪkt

Bedeutungen:

[1] dazu berechtigt, einen Antrag zu stellen; einen Antrag einzubringen

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Substantiv Antrag und dem Adjektiv berechtigt mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] berechtigt

Beispiele:

[1] „Hätte man ihr die Konserve aber als Privatpatientin in einem Wiener Belegspital verabreicht, wäre sie beim Fonds nicht antragsberechtigt.“[1]

Wortbildungen:

Antragsberechtigter

Wortfamilie:

Antragsberechtigung

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „antragsberechtigt
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „antragsberechtigt
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portalantragsberechtigt
[*] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „antragsberechtigt“ auf wissen.de
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „antragsberechtigt
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „antragsberechtigt

Quellen:

  1. Sigrid Pilz: Risiken und Nebenwirkungen bei Medizinschäden. In: Der Standard digital. 3. März 2013 (URL, abgerufen am 21. Mai 2025).