antragsberechtigt
antragsberechtigt (Deutsch)
Adjektiv
| Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
|---|---|---|---|---|
| antragsberechtigt | — | — | ||
| Alle weiteren Formen: Flexion:antragsberechtigt | ||||
Worttrennung:
- an·trags·be·rech·tigt, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈantʁaːksbəˈʁɛçtɪçt], [ˈantʁaːksbəˈʁɛçtɪkt]
- Hörbeispiele: —
- Reime: -ɛçtɪçt, -ɛçtɪkt
Bedeutungen:
- [1] dazu berechtigt, einen Antrag zu stellen; einen Antrag einzubringen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Substantiv Antrag und dem Adjektiv berechtigt mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] berechtigt
Beispiele:
- [1] „Hätte man ihr die Konserve aber als Privatpatientin in einem Wiener Belegspital verabreicht, wäre sie beim Fonds nicht antragsberechtigt.“[1]
Wortbildungen:
- Antragsberechtigter
Wortfamilie:
- Antragsberechtigung
Übersetzungen
[1] dazu berechtigt, einen Antrag zu stellen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „antragsberechtigt“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „antragsberechtigt“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „antragsberechtigt“
- [*] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „antragsberechtigt“ auf wissen.de
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „antragsberechtigt“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „antragsberechtigt“
Quellen: